Sitzung: 29.09.2021 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 34
Vorlage: 2021/Amt 10/00070
Zur Abstimmung
gestellter Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Stadt Heinsberg geeignete Flächen für (ggf. eingezäunte) Hundeauslaufbereiche, bevorzugt in einem Waldgebiet oder auf der freien Wiese mit schattenspendenden Bäumen oder Sträuchern, zur Verfügung stellen kann. Kriterien für die Eignung als Hundeauslauf sind u.a. eine entsprechende Größe, die Erreichbarkeit und Attraktivität für Hunde und Besitzer, die Einbindung der Fläche in die Umgebung sowie das mögliche Störpotenzial für eine ggf. in Nähe befindliche Wohnbebauung.
Es liegt ein Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 23. Juni 2021 mit folgendem
Wortlaut vor:
Aufgrund der Anregung mehrerer Bürgerinnen und Bürger und dem uns
darüber hinaus zugetragenen Interesse weiterer Hundehalterinnen und Hundehalter
an sogenannten „Hundeauslaufbereichen“ (Hundefreilaufbereiche) möchten wir
hiermit den Prüfauftrag stellen, geeignete Hundeauslaufbereiche innerhalb des
Stadtgebietes Heinsberg zu identifizieren.
Gerade für größere und bewegungsintensive Hunde reichen oft die Gegebenheiten
innerhalb unseres Stadtgebietes nicht aus, da die Hunde einerseits nach
Möglichkeit nicht auf Feldern und Ackerflächen laufen und toben sollten,
andererseits auch die Hunde durch Düngung und Herbizide geschädigt werden
könnten.
Vor diesem Hintergrund fahren einige Hundehalterinnen und Hundehalter
unseres Stadtgebietes zu weiter entfernten ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen
in andere Kommunen und sogar in die Niederlande, um ihre Vierbeiner dort laufen
und toben zu lassen. Wir würden gerne diesen Hundehalterinnen und Hundehaltern
die Möglichkeit verschaffen, ihre Hunde wohnortnah in dafür geeigneten
Hundeauslaufbereichen laufen zu lassen. So würde auch der „Hunde-Tourismus“ in
andere Kommunen vermieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Stadt Heinsberg
geeignete Flächen für (ggf. eingezäunte) Hundeauslaufbereiche, bevorzugt in
einem Waldgebiet oder auf der freien Wiese mit schattenspendenden Bäumen oder
Sträuchern, zur Verfügung stellen kann. Kriterien für die Eignung als
Hundeauslauf sind u.a. eine entsprechende Größe, die Erreichbarkeit und
Attraktivität für Hunde und Besitzer, die Einbindung der Fläche in die Umgebung
sowie das mögliche Störpotenzial für eine ggf. in Nähe befindliche
Wohnbebauung.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erläuterte Stadtverordneter
Mispelbaum den Antrag. In der anschließenden Aussprache wurde deutlich, dass
die Fraktionen überwiegend keinen Bedarf und keine Notwendigkeit für derartige
Flächen feststellen können.
Es wird allerdings die Bitte an die Verwaltung herangetragen, dem
Missstand verunreinigter Straßen, Wege und Plätze entgegenzuwirken. Die
Hundebesitzer sollen mit den Abgabenbescheiden auf ihre Verpflichtung zur
Beseitigung des Hundekots hingewiesen werden.