Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 34

Zur Abstimmung gestellter Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Stadt Heinsberg geeignete Flächen für (ggf. eingezäunte) Hundeauslaufbereiche, bevorzugt in einem Waldgebiet oder auf der freien Wiese mit schattenspendenden Bäumen oder Sträuchern, zur Verfügung stellen kann. Kriterien für die Eignung als Hundeauslauf sind u.a. eine entsprechende Größe, die Erreichbarkeit und Attraktivität für Hunde und Besitzer, die Einbindung der Fläche in die Umgebung sowie das mögliche Störpotenzial für eine ggf. in Nähe befindliche Wohnbebauung.

 


Es liegt ein Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 23. Juni 2021 mit folgendem Wortlaut vor:

 

Aufgrund der Anregung mehrerer Bürgerinnen und Bürger und dem uns darüber hinaus zugetragenen Interesse weiterer Hundehalterinnen und Hundehalter an sogenannten „Hundeauslaufbereichen“ (Hundefreilaufbereiche) möchten wir hiermit den Prüfauftrag stellen, geeignete Hundeauslaufbereiche innerhalb des Stadtgebietes Heinsberg zu identifizieren.


Gerade für größere und bewegungsintensive Hunde reichen oft die Gegebenheiten innerhalb unseres Stadtgebietes nicht aus, da die Hunde einerseits nach Möglichkeit nicht auf Feldern und Ackerflächen laufen und toben sollten, andererseits auch die Hunde durch Düngung und Herbizide geschädigt werden könnten.

 

Vor diesem Hintergrund fahren einige Hundehalterinnen und Hundehalter unseres Stadtgebietes zu weiter entfernten ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen in andere Kommunen und sogar in die Niederlande, um ihre Vierbeiner dort laufen und toben zu lassen. Wir würden gerne diesen Hundehalterinnen und Hundehaltern die Möglichkeit verschaffen, ihre Hunde wohnortnah in dafür geeigneten Hundeauslaufbereichen laufen zu lassen. So würde auch der „Hunde-Tourismus“ in andere Kommunen vermieden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Stadt Heinsberg geeignete Flächen für (ggf. eingezäunte) Hundeauslaufbereiche, bevorzugt in einem Waldgebiet oder auf der freien Wiese mit schattenspendenden Bäumen oder Sträuchern, zur Verfügung stellen kann. Kriterien für die Eignung als Hundeauslauf sind u.a. eine entsprechende Größe, die Erreichbarkeit und Attraktivität für Hunde und Besitzer, die Einbindung der Fläche in die Umgebung sowie das mögliche Störpotenzial für eine ggf. in Nähe befindliche Wohnbebauung.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erläuterte Stadtverordneter Mispelbaum den Antrag. In der anschließenden Aussprache wurde deutlich, dass die Fraktionen überwiegend keinen Bedarf und keine Notwendigkeit für derartige Flächen feststellen können.

Es wird allerdings die Bitte an die Verwaltung herangetragen, dem Missstand verunreinigter Straßen, Wege und Plätze entgegenzuwirken. Die Hundebesitzer sollen mit den Abgabenbescheiden auf ihre Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekots hingewiesen werden.