Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der vorliegenden Fassung zu erlassen. Sie ist Bestandteil der Urschrift.

 

 

 


Der Gewerbe- und Verkehrsverein Heinsberg e.V. hat beantragt, am Sonntag, dem 10.10.2021, anlässlich der Veranstaltungen „Musik in allen Ecken“ und „Wir gehen auf die Straße“ allen Verkaufsstellen im Stadtzentrum Heinsberg die Möglichkeit zu geben, die Ladengeschäfte von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu Verkaufszwecken geöffnet zu halten.

 

Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.

 

Die Veranstaltung umfasst die Präsentation von regionalen, musischen Künstlern sowie Bands in enger Kooperation mit der Jugendmusikschule Heinsberg vor dem Samocca, auf dem Rathausplatz, in der Fußgängerzone, im Innenhof der Kreissparkasse, auf dem Marktplatz, auf dem Greko-Vorplatz und in der Apfelstraße. Zudem wird das ganze Sortiment der ortsansässigen Betriebe wie z. B. Bekleidung, Schuhe, Brillen, Drogerieartikeln, etc. den Besuchern schon vor den Geschäften auf Tischen und Ständern präsentiert. Außerdem bieten die Gastronomen ihre Dienstleistungen und Besonderheiten auf den vorhandenen Außenflächen an.

 

Es ist zu erwarten, dass die v. g. Veranstaltung mehr Besucher anzieht als es bei einer alleinigen Verkaufsöffnung der Ladengeschäfte der Fall wäre. Ebenso wird die Veranstaltung so umfangreich gestaltet sein, dass die Verkaufsöffnung nur ein Annex zu der Veranstaltung bildet.

 

Die aktuellen Entwicklungen der Coronapandemie werden selbstverständlich vor der Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages berücksichtigt, sodass auch ein kurzfristiger Ausfall der Veranstaltung erfolgen kann. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie bisher keine Verkaufsöffnungen an einem Sonntag erfolgen konnten.