Sitzung: 29.09.2021 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2021/Amt 30/00087
Beschluss:
Es wird beschlossen, die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der vorliegenden Fassung zu erlassen. Sie ist Bestandteil der Urschrift.
Der Gewerbe- und Verkehrsverein Heinsberg e.V. hat beantragt, am Sonntag,
dem 10.10.2021, anlässlich der Veranstaltungen „Musik in allen Ecken“ und „Wir
gehen auf die Straße“ allen Verkaufsstellen im Stadtzentrum Heinsberg die
Möglichkeit zu geben, die Ladengeschäfte von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu
Verkaufszwecken geöffnet zu halten.
Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür
der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.
Die Veranstaltung umfasst die Präsentation von regionalen, musischen
Künstlern sowie Bands in enger Kooperation mit der Jugendmusikschule Heinsberg
vor dem Samocca, auf dem Rathausplatz, in der Fußgängerzone, im Innenhof der
Kreissparkasse, auf dem Marktplatz, auf dem Greko-Vorplatz und in der
Apfelstraße. Zudem wird das ganze Sortiment der ortsansässigen Betriebe wie z.
B. Bekleidung, Schuhe, Brillen, Drogerieartikeln, etc. den Besuchern schon vor
den Geschäften auf Tischen und Ständern präsentiert. Außerdem bieten die
Gastronomen ihre Dienstleistungen und Besonderheiten auf den vorhandenen
Außenflächen an.
Es ist zu erwarten, dass die v. g. Veranstaltung mehr Besucher anzieht als
es bei einer alleinigen Verkaufsöffnung der Ladengeschäfte der Fall wäre.
Ebenso wird die Veranstaltung so umfangreich gestaltet sein, dass die
Verkaufsöffnung nur ein Annex zu der Veranstaltung bildet.
Die aktuellen Entwicklungen der Coronapandemie werden selbstverständlich
vor der Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages berücksichtigt, sodass auch
ein kurzfristiger Ausfall der Veranstaltung erfolgen kann. Abschließend sei
noch darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie bisher
keine Verkaufsöffnungen an einem Sonntag erfolgen konnten.