Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB nebst Begründung vom 10. September 2021 wird beschlossen.

 


 

Es ist beabsichtigt, den Bereich zwischen der Ilbertzstraße und der Bahnlinie in Heinsberg-Grebben einer baulichen Nutzung zuzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha, wobei ein Teilbereich von ca. 1,4 ha bereits über die Ortslagensatzung von Oberbruch gemäß § 34 BauGB als Baufläche ausgewiesen ist. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

 

 

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich des Bebauungsplanes derzeit größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt. Der Standort der ehemaligen Mehrzweckhalle ist als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Dieser Teilbereich mit einer Fläche von ca. 0,6 ha soll nunmehr im Zuge der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB von Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Mehrzweckhalle (MZH) in Wohnbaufläche geändert werden.

Die an der Ilbertzstraße gelegenen Flächen werden derzeit als Park- bzw. Kirmesplatz benutzt. Angrenzend befindet sich eine Freifläche, welche früher mit einer städtischen Mehrzweckhalle bebaut war.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 85 „Grebben – Ilberstraße / Andreasstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB soll eine städtebaulich verträgliche Wohngebietsentwicklung mit unterschiedlichen Wohnformen erfolgen.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.