Sitzung: 27.09.2021 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Befangen: 1
Vorlage: 2021/Amt 60/00099
Beschluss:
Die Stadt Heinsberg erteilt zu dem Antrag der Frau Birgit Platzbecker auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz für die Erweiterung der Abgrabungsfläche in Randerath gem. § 36 (1) BauGB ihr Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht.
Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit
Verfügung vom 06. Juli 2021 zur Entscheidung über die Erteilung des
Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum o. g. Antrag aufgefordert.
Frau Birgit Platzbecker plant die Erweiterung ihrer bestehenden
Trockenabgrabung von Kies und Sand in Heinsberg-Randerath um etwa 3,93 ha.
Bereits im Frühjahr 2020 wurde ein Vorbescheid für eine andere
Teilfläche von ca. 6,73 ha beantragt und mit Bescheid vom 22.07.2020 positiv
beschieden.
Die derzeit genehmigte Abgrabung umfasst eine Fläche von 8,1 ha. Sie
liegt in landwirtschaftlicher Flur südöstlich der Ortschaft Randerath. Die
geplante Erweiterung schließt nordöstlich an die bestehenden Abgrabungsflächen
an (s. beigefügter Lageplan).
Gegenstand des Vorbescheides sind ausschließlich die Themen:
Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sowie hinsichtlich der
Bauleitplanung nur die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und des
Landschaftsplanes.
Die Stadt Heinsberg nimmt hier nur Stellung zu den Darstellungen im
Flächennutzungsplan. Konkrete Umweltbelange werden im weiteren
Abgrabungsverfahren behandelt.
Die geplanten Erweiterungsflächen werden derzeit im Flächennutzungsplan
der Stadt Heinsberg als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Diese Flächenausweisung
steht einer möglichen Abgrabung nicht entgegen.
Frau Stadtverordnete Hensing nahm wegen Befangenheit weder an der
Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 wurden einvernehmlich in der Beratung
zusammengefasst.
Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.