Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Befangen: 1

Beschluss:

Die Stadt Heinsberg erteilt zu dem Antrag der Frau Birgit Platzbecker auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz für die Erweiterung der Abgrabungsfläche in Randerath gem. § 36 (1) BauGB ihr Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht.

 


 

Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 06. Juli 2021 zur Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum o. g. Antrag aufgefordert.

Frau Birgit Platzbecker plant die Erweiterung ihrer bestehenden Trockenabgrabung von Kies und Sand in Heinsberg-Randerath um etwa 3,93 ha.

 

Bereits im Frühjahr 2020 wurde ein Vorbescheid für eine andere Teilfläche von ca. 6,73 ha beantragt und mit Bescheid vom 22.07.2020 positiv beschieden.

 

Die derzeit genehmigte Abgrabung umfasst eine Fläche von 8,1 ha. Sie liegt in landwirtschaftlicher Flur südöstlich der Ortschaft Randerath. Die geplante Erweiterung schließt nordöstlich an die bestehenden Abgrabungsflächen an (s. beigefügter Lageplan).

 

Gegenstand des Vorbescheides sind ausschließlich die Themen:

Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sowie hinsichtlich der Bauleitplanung nur die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes.

 

Die Stadt Heinsberg nimmt hier nur Stellung zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan. Konkrete Umweltbelange werden im weiteren Abgrabungsverfahren behandelt.

Die geplanten Erweiterungsflächen werden derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Heinsberg als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Diese Flächenausweisung steht einer möglichen Abgrabung nicht entgegen.

 

Frau Stadtverordnete Hensing nahm wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

 

Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 wurden einvernehmlich in der Beratung zusammengefasst.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.