Sitzung: 27.09.2021 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Befangen: 1
Vorlage: 2021/Amt 60/00100
Beschluss:
Die Stadt Heinsberg erteilt zu dem Antrag der Frau Birgit Platzbecker auf Erweiterung der Abgrabungsfläche in Randerath gem. § 36 (1) BauGB ihr Einvernehmen unter der Bedingung, dass die o. g. Maßnahmen im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit
Verfügung vom 17. August 2021 zur Entscheidung über die Erteilung des
Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum o. g. Antrag aufgefordert.
Frau Birgit Platzbecker plant die Erweiterung ihrer bestehenden
Trockenabgrabung von Kies und Sand in Heinsberg-Randerath um etwa 10,66 ha.
Die derzeit genehmigte Abgrabung umfasst eine Fläche von 8,1 ha. Sie
liegt in landwirtschaftlicher Flur südöstlich der Ortschaft Randerath. Die
geplante Erweiterung liegt nordöstlich der bestehenden Abgrabung.
Auf der geplanten Erweiterungsfläche sollen Abgrabung, Verfüllung und
Rekultivierung in ähnlicher Art fortgeführt werden wie in der bestehenden
Abgrabungsfläche. Die bestehenden Betriebsanlagen sowie die Anbindung an das
öffentliche Straßennetz sollen weiterhin genutzt werden.
Die Rohstofflagerstätte umfasst einen Materialvorrat an Kies, Sand und
Lehm von ca, 1,5 Mio Kubikmeter. Die Laufzeit der Abgrabungstätigkeit ist
abhängig von der Materialnachfrage. Derzeit würde der Zeitraum für die
Gewinnung bei etwa 22 Jahren liegen, bis zum Ende der Wiederverfüllung werden
zusätzlich etwa 5 Jahre benötigt.
Die Grenzwerte zu Schallimmissionen aus dem Betrieb der Trockenabgrabung
sowie der dazugehörigen Verkehre werden gemäß der vorliegenden Schallprognose
eingehalten.
Unabhängig davon fordert die Stadt Heinsberg folgende Maßnahmen:
- der Starkregenabfluss aus dem umliegenden Gelände darf durch Aufschüttungen und Bodenablagerungen nicht behindert oder in seinem Verlauf geändert werden,
- die Errichtung einer begrünten Staubschutzwand für eine verträgliche Abwicklung der Verkehre im Bereich der angrenzenden Wohnbebauung an der Straße „Mittelbusch“
- Erweiterung und Ausbau der Straße „Bracheler Weg“.
Das Einvernehmen soll unter der Bedingung erteilt werden, dass die o. g. Maßnahmen im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Frau Stadtverordnete Hensing nahm wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 wurden einvernehmlich in der Beratung
zusammengefasst.
Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.