Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Befangen: 1

Beschluss:

Die Stadt Heinsberg erteilt zu dem Antrag der Frau Birgit Platzbecker auf Erweiterung der Abgrabungsfläche in Randerath gem. § 36 (1) BauGB ihr Einvernehmen unter der Bedingung, dass die o. g. Maßnahmen im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

 


 

Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 17. August 2021 zur Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum o. g. Antrag aufgefordert.

Frau Birgit Platzbecker plant die Erweiterung ihrer bestehenden Trockenabgrabung von Kies und Sand in Heinsberg-Randerath um etwa 10,66 ha.

Die derzeit genehmigte Abgrabung umfasst eine Fläche von 8,1 ha. Sie liegt in landwirtschaftlicher Flur südöstlich der Ortschaft Randerath. Die geplante Erweiterung liegt nordöstlich der bestehenden Abgrabung.

Auf der geplanten Erweiterungsfläche sollen Abgrabung, Verfüllung und Rekultivierung in ähnlicher Art fortgeführt werden wie in der bestehenden Abgrabungsfläche. Die bestehenden Betriebsanlagen sowie die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sollen weiterhin genutzt werden.

Die Rohstofflagerstätte umfasst einen Materialvorrat an Kies, Sand und Lehm von ca, 1,5 Mio Kubikmeter. Die Laufzeit der Abgrabungstätigkeit ist abhängig von der Materialnachfrage. Derzeit würde der Zeitraum für die Gewinnung bei etwa 22 Jahren liegen, bis zum Ende der Wiederverfüllung werden zusätzlich etwa 5 Jahre benötigt.

 

Die Grenzwerte zu Schallimmissionen aus dem Betrieb der Trockenabgrabung sowie der dazugehörigen Verkehre werden gemäß der vorliegenden Schallprognose eingehalten.

 

Unabhängig davon fordert die Stadt Heinsberg folgende Maßnahmen:

 

-       der Starkregenabfluss aus dem umliegenden Gelände darf durch Aufschüttungen und Bodenablagerungen nicht behindert oder in seinem Verlauf geändert werden,

-       die Errichtung einer begrünten Staubschutzwand für eine verträgliche Abwicklung der Verkehre im Bereich der angrenzenden Wohnbebauung an der Straße „Mittelbusch“

-       Erweiterung und Ausbau der Straße „Bracheler Weg“.

 

Das Einvernehmen soll unter der Bedingung erteilt werden, dass die o. g. Maßnahmen im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

 

Frau Stadtverordnete Hensing nahm wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

 

Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 wurden einvernehmlich in der Beratung zusammengefasst.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.