Beschluss:

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg wird beschlossen. Die Gebührenkalkulation wird geprüft und gebilligt.

Die Satzung und die Gebührenkalkulation sind Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Aus Gründen der Praktikabilität beabsichtigt die Stadt Heinsberg, im Zuge des Erlasses einer neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg erstmalig eine separate Gebührensatzung  zur Satzung über die Abfallentsorgung einzuführen.

Die Einzelheiten können der Gebührenkalkulation entnommen werden.