Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan der Stadt Heinsberg für den Planungszeitraum 2021/2022 bis 2025/2026 wird beschlossen.


Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß § 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – verpflichtet, eine Jugendhilfeplanung zu erstellen und diese jährlich fortzuschreiben.

 

Die Bedarfe werden entsprechend der Regelung im KiBiz und im KiFöG auf der Grundlage des Buchungsverhaltens der Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit den Trägern der Einrichtungen ermittelt und entsprechende Gruppenformen gebildet. Der beigefügte Plan weist den aktuellen Stand sowie den Planungsstand bis 2026 aus.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.

 

Herr Kleinjans erläuterte den der Einladung beigefügten Entwurf des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes. Er verwies auf den geplanten Neubau der KITA „im Klevchen“ sowie auf den weiteren Ausbau der Tagespflegebetreuungsplätze, so dass nach jetzigem Stand prognostisch die Möglichkeit bestehe, Gruppenumwandlungen im U3-Bereich vorzunehmen und somit das Angebot im Ü3-Bereich nach Fertigstellung der KITA „Im Klevchen“, voraussichtlich 2023/2024, zu erhöhen. Hierdurch könnte folglich nach jetzigem Stand auf die Bildung von Notgruppen ab dem Jahr 2023/2024 verzichtet werden.

 

Er wies jedoch abschließend ausdrücklich darauf hin, dass die Ausweisung von weiteren familienfreundlichen Baugebieten dazu führen werde, dass die Bildung von Notgruppen nur durch bedarfsgerechte An-, Um- und Neubaumaßnahmen vermieden werden könne.

 

Nach kurzer Aussprache erging folgender