Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Es wird beschlossen, je einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, höchstens 2.500,00 Euro zu gewähren. Im Einzelnen ergeben sich folgende Zuschüsse:

 

Zu a)   2.500,00 Euro (Höchstbetrag)

Zu b)   2.500,00 Euro (Höchstbetrag)

 


a)    Die Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden Windmühle in Heinsberg-Kirchhoven beantragt zu den Kosten für Anstricharbeiten an den Holz- und Metallteilen sowie gegebenenfalls einer Holzsanierung an der Außenhaut der Windmühle einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt mindestens 10.406,84 Euro.

 

b)   Die Eigentümerin des unter Denkmalschutz stehenden Objektes Randerather

       Straße 76, 52525 Heinsberg, beantragt zu den Kosten einer aufgrund von

       Feuchtigkeitsschäden notwendigen Badsanierung einschließlich Fenster

       einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich auf

       insgesamt höchstens 16.532,57 Euro.

      

 

Beide Maßnahmen wurden mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt und sind förderfähig.

 

Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung über die Projektförderung (Denkmalförderprogramm 2015) sollen Zuschüsse an die Eigentümer (Landesanteil und kommunaler Anteil) den Betrag von 2.500,00 Euro nicht überschreiten.