Sitzung: 21.10.2015 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 40/00131
Es wird
beschlossen, je einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, höchstens 2.500,00
Euro zu gewähren. Im Einzelnen ergeben sich folgende Zuschüsse:
Zu a) 2.500,00 Euro (Höchstbetrag)
Zu b) 2.500,00 Euro (Höchstbetrag)
a) Die Eigentümerin der unter Denkmalschutz
stehenden Windmühle in Heinsberg-Kirchhoven beantragt zu den Kosten für
Anstricharbeiten an den Holz- und Metallteilen sowie gegebenenfalls einer
Holzsanierung an der Außenhaut der Windmühle einen Zuschuss aus
Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt mindestens
10.406,84 Euro.
b) Die Eigentümerin des unter Denkmalschutz
stehenden Objektes Randerather
Straße 76, 52525 Heinsberg, beantragt zu
den Kosten einer aufgrund von
Feuchtigkeitsschäden notwendigen
Badsanierung einschließlich Fenster
einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln.
Die Kosten belaufen sich auf
insgesamt höchstens 16.532,57 Euro.
Beide
Maßnahmen wurden mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt und sind
förderfähig.
Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung über die Projektförderung (Denkmalförderprogramm 2015) sollen Zuschüsse an die Eigentümer (Landesanteil und kommunaler Anteil) den Betrag von 2.500,00 Euro nicht überschreiten.