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Befreiung von allen Zweckbindungen aus einer Investitionsförderung für die Träger von Kindertageseinrichtungen aus dem Gebiet der Stadt Heinsberg im Sinne des § 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) für die Zeit vom 01.08.2023 bis 31.07.2024
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07.03.2023 Jugendhilfeausschuss TOP 2 öffentlich - Entscheidung
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