Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2

Beschluss:

Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (22.07. – 31.08.2021) eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

 


Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 “Heinsberg- Geilenkirchener Straße / Auf dem halben Mond“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wurde die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 22. Juli  bis 31. August 2021 durchgeführt. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind Bestandteil der Sitzungsvorlage (Abwägungstabelle).

 

In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 26. September 2022 wurde das Verfahren gemäß § 13a BauGB in das Verfahren gemäß § 13b BauGB gewechselt. Es wurde auf die bereits durchgeführte frühzeitige Beteiligung im o. g. Zeitraum verwiesen, sodass auf eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verzichtet wurde.