Beschluss:

a)    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ wird nebst Begründung und textlichen Festsetzungen vom 23. Mai 2023 beschlossen.

b)    Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ nebst Begründung und textlichen Festsetzungen vom 23. Mai 2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ gemäß § 13a BauGB ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.