Sitzung: 12.06.2023 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2023/Amt 60/00327
Beschluss:
a) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ wird nebst Begründung und textlichen Festsetzungen vom 23. Mai 2023 beschlossen.
b) Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ nebst Begründung und textlichen Festsetzungen vom 23. Mai 2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ gemäß § 13a BauGB ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.
Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.