Beschluss:

a)     Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b)     Der Bebauungsplan Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird nebst Begründung vom 11. September 2023 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2022 die Aufstellung und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 17. Juni 2023 bis 11. August 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

 

Der Bebauungsplan Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.