Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

Die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtteil Heinsberg wird nebst Begründung vom 09. November 2023 beschlossen.

 


 

 

Es ist beabsichtigt, im Bereich der Abgrabungsfläche „Waldenrather Weg“ südwestlich von Heinsberg eine bestehende Freiflächenphotovoltaikanlage zu erweitern.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Zukünftig soll die Darstellung als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung Freiflächen Solaranlage erfolgen.

 

Der notwendige Bebauungsplan Nr. 90 „Heinsberg – Solarpark II Tagebau Wilhelm“ wird im Parallelverfahren aufgestellt.

 

Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,1 ha und liegt am südwestlichen Rand des Stadtbezirks Heinsberg, östlich der Kreisstraße 5. Die genaue Abgrenzung kann aus der obenstehenden Karte entnommen werden.

 

Das Projekt wurde in der Sitzung durch Frau Brasche von der Sunfarming GmbH aus Erkner erläutert.

 

Nach Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.