Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ wird nebst Begründung vom 06. September 2016 beschlossen.

 


 

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 13. Juni 2016 zur Kenntnis genommen.

Gleichzeitig empfahl der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss bei einer Gegenstimme dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Der Rat wird in seiner Sitzung am 02. November 2016 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 13. Juni 2016 den Entwurf zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ beschlossen.

 

Der Entwurf zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg hat in der Zeit vom 28. Juni 2016 bis 12. August 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

 

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ kann nunmehr beschlossen werden.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.