Sitzung: 02.11.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2
Vorlage: 2016/Amt 60/00340
Beschluss:
a)
Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg
„Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ wird nebst Begründung vom
06. September 2016 beschlossen.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 13. Juni 2016 zur Kenntnis genommen.
Gleichzeitig
empfahl der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss bei einer Gegenstimme dem
Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der
Verwaltung zuzustimmen. Der Rat hat unter TOP 5 über die Stellungnahmen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung befunden.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
13. Juni 2016 den Entwurf zur 40. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen“ beschlossen. Der
Entwurf zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg hat in
der Zeit vom 28. Juni 2016 bis 12. August 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten
Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Die
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen“ kann nunmehr beschlossen werden.