Beschluss:

 

a)    Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.

 

b)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen wird zugestimmt.

 

 


In dem Verfahren zur Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ ist die  vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

 

Nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes wurde seitens der FW-Fraktion eine fehlerhafte Protokollführung in der Bürgerversammlung bemängelt.

Die Verwaltung verwies auf die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Niederschrift, diese sei sowohl von der Kommunalaufsicht als auch gerichtlich bestätigt worden.

    


Der Stadtverordnete Biermanns beteiligte sich wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.