Sitzung: 22.04.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Befangen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00042
Beschluss:
a)
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.
b)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen wird zugestimmt.
In
dem Verfahren zur Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ ist die vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit
und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage zu
entnehmen.
Nach
Aufruf dieses Tagesordnungspunktes wurde seitens der FW-Fraktion eine
fehlerhafte Protokollführung in der Bürgerversammlung bemängelt.
Die
Verwaltung verwies auf die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Niederschrift,
diese sei sowohl von der Kommunalaufsicht als auch gerichtlich bestätigt
worden.
Der Stadtverordnete Biermanns beteiligte sich wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.