Sitzung: 23.03.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2015/Amt 60/00024
Beschluss:
a) Die
Aufstellung und der Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath –
Kleiner Eschweg/Straetener Weg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
werden nebst Begründung vom 27.
Februar 2015 beschlossen.
b) Die
Offenlage zum Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener
Weg“ wird nebst Begründung vom 27.
Februar 2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Es
ist beabsichtigt, im Rahmen einer 1. Änderung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“ die
zulässige Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude um eine weitere auf nunmehr
maximal zwei Wohneinheiten zu erhöhen. Darüber hinaus soll es ermöglicht
werden, Stellplätze im Vorgartenbereich zwischen der Straßengrenze und der
vorderen Baugrenze zu errichten. Dies ist notwendig, um für jede Wohneinheit
unabhängig nutzbare Stellplätze auf den Grundstücken nachzuweisen. Bisher waren
diese, wie auch Garagen, Carports und Nebenanlagen, nur innerhalb der
Baugrenzen und in den seitlichen Abstandsflächen zulässig.
Die
1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 kann im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt
werden. Der Änderungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Vorhaben-
und Erschließungsplanes mit einer Fläche von ca. 10.434 m².
Der
Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18
„Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“ wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschäftigter
van Vliet stellte den Bauleitplanentwurf vor und informierte über die
städtebaulichen Ziele und den Zweck der Planung.
Nach
kurzer Aussprache erfolgte sodann die Abstimmung zu den Beschlussvorschlägen zu
a) und b).