Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

a)  Die Aufstellung und der Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und   Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“    im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB werden nebst Begründung     vom 27. Februar 2015 beschlossen.

 

b)  Die Offenlage zum Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und          Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“    wird nebst Begründung vom 27. Februar 2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB      beschlossen.

 


Es ist beabsichtigt, im Rahmen einer 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“ die zulässige Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude um eine weitere auf nunmehr maximal zwei Wohneinheiten zu erhöhen. Darüber hinaus soll es ermöglicht werden, Stellplätze im Vorgartenbereich zwischen der Straßengrenze und der vorderen Baugrenze zu errichten. Dies ist notwendig, um für jede Wohneinheit unabhängig nutzbare Stellplätze auf den Grundstücken nachzuweisen. Bisher waren diese, wie auch Garagen, Carports und Nebenanlagen, nur innerhalb der Baugrenzen und in den seitlichen Abstandsflächen zulässig.

 

Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Der Änderungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit einer Fläche von ca. 10.434 m².

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“ wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Beschäftigter van Vliet stellte den Bauleitplanentwurf vor und informierte über die städtebaulichen Ziele und den Zweck der Planung.

 

Nach kurzer Aussprache erfolgte sodann die Abstimmung zu den Beschlussvorschlägen zu a) und b).