Beschluss:

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Oberbruch – Gewerbeansiedlung Industrieparkstraße“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan nebst Begründung vom 14. Januar 2020 wird beschlossen.

 


Es ist beabsichtigt, den in der oben stehenden Übersichtskarte gekennzeichneten Bereich einer Bebauung zuzuführen. Die Firma TROTEC GmbH & Co. KG ist derzeit auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet bzw. in der Region verteilt.

Zur Optimierung der Betriebsabläufe plant das Unternehmen, die Betriebsstätte, Lagerflächen und die Verwaltung an einem Standort zu konzentrieren.

Da in den kommenden Jahren mit einer weiteren Expansion des Unternehmens zu rechnen ist, ist neben der Flächenkonzentration eine ausreichende räumliche Entwicklungsmöglichkeit notwendig.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Oberbruch – Gewerbeansiedlung Industrieparkstraße“ liegt heute u. a. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20b ‚Gewerbe- und Industriegebiet Heinsberg‘, 12. + 16. Änderung.

 

Mit der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Oberbruch – Gewerbeansiedlung Industrieparkstraße“ soll Planungsrecht für die Realisierung eines konkreten Bauvorhabens geschaffen werden. Hierzu wird ebenfalls der Vorhaben- und Erschließungsplan und im weiteren Verfahren ein Durchführungsvertrag erstellt.

 

Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Heinsberg als gewerbliche Baufläche dargestellt, eine Änderung des FNP ist nicht notwendig.

 

Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 11,5 ha.

 

Die Planung wurde in der Sitzung durch Herrn Dipl.-Ing. Architekt Bauassessor Schnuis vom Büro RaumPlan aus Aachen vorgestellt.

 

Nach reger Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.