Sitzung: 27.01.2020 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 60/01042
Beschluss:
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Oberbruch
– Gewerbeansiedlung Industrieparkstraße“ einschließlich Vorhaben- und
Erschließungsplan nebst Begründung vom 14. Januar 2020 wird beschlossen.
Es ist beabsichtigt, den in der oben stehenden Übersichtskarte
gekennzeichneten Bereich einer Bebauung zuzuführen. Die Firma TROTEC GmbH &
Co. KG ist derzeit auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet bzw. in der Region
verteilt.
Zur Optimierung der Betriebsabläufe plant das Unternehmen, die
Betriebsstätte, Lagerflächen und die Verwaltung an einem Standort zu
konzentrieren.
Da in den kommenden Jahren mit einer weiteren Expansion des Unternehmens
zu rechnen ist, ist neben der Flächenkonzentration eine ausreichende räumliche
Entwicklungsmöglichkeit notwendig.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Oberbruch –
Gewerbeansiedlung Industrieparkstraße“ liegt heute u. a. im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 20b ‚Gewerbe- und Industriegebiet Heinsberg‘, 12. + 16.
Änderung.
Mit der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 25 „Oberbruch – Gewerbeansiedlung Industrieparkstraße“ soll
Planungsrecht für die Realisierung eines konkreten Bauvorhabens geschaffen
werden. Hierzu wird ebenfalls der Vorhaben- und Erschließungsplan und im
weiteren Verfahren ein Durchführungsvertrag erstellt.
Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Heinsberg
als gewerbliche Baufläche dargestellt, eine Änderung des FNP ist nicht
notwendig.
Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 11,5 ha.
Die Planung wurde in der Sitzung durch Herrn Dipl.-Ing. Architekt
Bauassessor Schnuis vom Büro RaumPlan aus Aachen vorgestellt.
Nach reger Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.